Nachhaltigkeitsberichte | future e.V.

Nachhaltigkeitsberichte gewinnen in der Geschäftswelt an Relevanz. Sie beziehen sich auf ökologische, soziale und governance-bezogene Aspekte. Mit einem gut gestalteten CSR-Bericht weisen Unternehmen ihr integres Agieren gegenüber Stakeholdern nach. Gleichzeitig heben sie ihre Nachhaltigkeitsziele.

Seit 1993 treibt future die Qualitätsentwicklung der nicht finanziellen Berichterstattung von Unternehmen durch das in Kooperation mit dem IÖW durchgeführte Ranking der Nachhaltigkeitsberichte.

Bei der Gestaltung Ihres CSR-Prozesses unterstützen wir Sie durch die Moderation von CSR-Selbstbewertungen und die Durchführung von CSR Gruppen-Workshops.

Uns ist es wichtig zu betonen, dass die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten nicht nur verpflichtend für eine zunehmende Anzahl von Unternehmen ist, sondern dass auch die freiwillige Berichterstattung eine Chance für Unternehmen darstellt, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu demonstrieren und das Vertrauen von Stakeholdern zu stärken.

Ein starkes Nachhaltigkeitsengagement stärkt das Bild eines Unternehmens als verantwortungsbewusst und ethisch. Dies erhöht das Vertrauen der Kund:innen und der breiten Öffentlichkeit.

Nachhaltigkeitskommunikation wirkt auch nach innen, die Weiterentwicklung der eigenen Nachhaltigkeitsleistung wird gestärkt durch einen steigen Austausch mit externen Stakeholdern.

Erweiterte Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Erweiterte Pflicht zur Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung

Die EU führt erweiterte Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen ein, einschließlich einer substanziellen inhaltlichen Erweiterung durch die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und einer doppelten Wesentlichkeitsanforderung. Erfahren Sie in den folgenden Abschnitten, welche Unternehmen betroffen sind und wie diese Veränderungen die unternehmerische Nachhaltigkeitsleistung beeinflussen werden.

Die EU entwickelt die Berichts- und Transparenzpflichten für Unternehmen in vielen Aspekten weiter, beginnend bei den europäische Finanzmarktregulierungen, über die Lieferkettensorgfaltspflichten (deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LKSG und europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD) bis zur erweiterten CSR-Berichtspflicht. Bestreben ist es, mit den geschaffenen Offenlegungspflichten den Hebel des Finanzmarktes zur Entwicklung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen zu nutzen.

Die aktuell noch gültige NFRD Non Financial Reporting Directive mit ihrer Umsetzung in deutsches Recht durch die CSR-RUG wird ersetzt durch die CSRD Corporate Sustainability Reporting Directive.

Zentrale Änderungen sind

  • die Erweiterung der berichtspflichtigen Unternehmen,
  • und eine substanzielle inhaltliche Erweiterung der Berichtsinhalte durch die ESRS European Sustainability Reporting Standards.

Die neue Berichtspflicht nach CSRD betrifft direkt:

  • für das Berichtsjahr 2024 kapitalmarktorientierte Großunternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (Bericht in 2025).
  • für 2025 Nicht-KMU-Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (erster Bericht 2026). Als KMU-Grenze gilt die Überschreitung von zwei der drei Kriterien: 250 Beschäftigte, Bilanzsumme 20 Millionen Euro, Umsatz 40 Millionen Euro.
  • für 2026 kapitalmarktorientierte KMU mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (10 Beschäftigte, Bilanzsumme 350.000 Euro, Umsatz 700.000 Euro)

Darüber hinaus werden auch nicht direkt betroffene Unternehmen als Lieferanten berichtspflichtiger Unternehmen in die Informationsbereitstellung eingebunden werden.

Eine zentrale Änderung gegenüber der bisher geltenden NFRD ist die nunmehr geltende doppelte Wesentlichkeit. D.h. es sollen sowohl Themen berichtet werden, die eine durch das Unternehmen verursachte Nachhaltigkeitswirkung haben als auch solche Nachhaltigkeitsaspekte, die eine finanzielle Auswirkung auf das Unternehmen haben. Die materielle oder finanzielle Wesentlichkeit sollen die Unternehmen in einer vorzunehmenden Wesentlichkeitsanalyse feststellen und somit die Berichtsinhalte festlegen.

"In der Wirtschaft geht es nicht nur darum, erfolgreich zu sein, sondern darum, einen positiven Beitrag zur Welt zu leisten."

Jerry Greenfield

Standards zur Orientierung

Veröffentlichung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) im Juli 2023:

Im Juli 2023 hat die Europäische Kommission die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Diese umfassen zwei Standards mit allgemeinen Anforderungen an die Berichterstattung, die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse und themenübergreifende Ansprüche an die Offenlegungen des Managementansatzes. Weitere zehn themenbezogene Standards konkretisieren die Ansprüche in den Themenfeldern Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. KMU-Standards und branchenspezifische Standards sind aktuell in Ausarbeitung und sollen in den Jahren 2023 bis 2025 folgen.

Berichtsanforderungen und Wesentlichkeitsanalyse

Die ESRS legen fest, dass alle als wesentlich bewerteten Themen umfänglich berichtet werden müssen. Dies schließt Unternehmensgrundsätze (Politiken), Unternehmensstrategie, Maßnahmen und vorgegebene Kenngrößen ein. Anforderungen an Auslassungen und Übergangsfristen wurden nach mehrstufigen Anhörungen benannt. Die Standards definieren auch Kennzahlen und legen Anforderungen an deren Darstellung fest. Unternehmen sollen in ihrer Wesentlichkeitsanalyse die Bedeutung dieser Kennzahlen bewerten und damit Ihre Berichtspflicht feststellen.

Anpassung an bestehende Standards

Die ESRS orientieren sich inhaltlich an etablierten Berichterstattungsstandards wie dem Global Reporting Standard der Global Reporting Initiative GRI oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex DNK. Diese Standardgeber werden ihrerseits ihre Anforderungen an die nun vorliegenden ESRS anpassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Selbstidentifizierung von branchen- und unternehmensspezifischen Themen

Bis zur Veröffentlichung von KMU-Standards und branchenspezifischen Standards (geplant für 2023-2025) ermutigen die ESRS berichterstattende Unternehmen, ihre branchen- und unternehmensspezifischen Themen eigenständig zu identifizieren und festzulegen. Dies ermöglicht Flexibilität und individuelle Anpassung, bis spezifischere Standards verfügbar sind.

Das Berichtsprojekt

Erster operativer Ansatz bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse zur Feststellung der wesentlichen und damit berichtspflichtigen Themen. Eine solche Wesentlichkeitsanalyse ist kein neuer Prozess, ihre methodischen Anforderungen sind jetzt auch in den ESRS verankert. Die ESRS1 beinhaltet auch eine Liste zu betrachtender Nachhaltigkeitsthemen, darüber hinaus sollen die Unternehmen im Vorgriff auf noch auszuarbeitende Branchenstandards auch branchen- und unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsaspekte analysieren und deren Wesentlichkeit bewerten. Ein bedeutsamer Gesichtspunkt bei der Bewertung ist die Einbeziehung der Sichtweisen betroffener Stakeholder.

future e.V. hat eine Bewertungsmaske erarbeitet, mit der wir die Durchführung einer solchen Wesentlichkeitsanalyse in Unternehmen moderieren.

Unsere Leistungen

Moderation ihrer Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse ist das zentrale Instrument in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es hilft Ihnen, aus der Vielzahl möglicher Nachhaltigkeitsaspekte ihre wesentlichen Themen und damit ihre Berichtsinhalte zu identifizieren und die zu erhebenden Kennzahlen einzugrenzen. Damit schaffen Sie die Basis, dass Ihr Bericht sich auf die für Ihre Stakeholderinnen und Stakeholder und Ihr Unternehmen wichtigsten Aspekte fokussiert.

Die angebotene Leistung umfasst:

Einführung Bewertungsteam

Berichtspflicht nach CSRD, Inhalte der ESRS-Standards, Erörterung und Verabschiedung der Bewertungsmaske zur Wesentlichkeitsanalyse, Identifizierung und Einbeziehung Stakeholder, Diskussion unternehmensspezifischer Nachhaltigkeitsaspekte, Vorstellung Kennzahlen nach ESRS

Moderation Wesentlichkeitsanalyse

Entlang der Bewertungsmaske werden Stakeholdersichtweisen, Wirkungen, Chancen und Risiken sowie Verbesserungsmöglichkeiten der bestimmten Nachhaltigkeitsaspekte diskutiert und bewertet. Verfügbare und zu erfassende Kennzahlen werden festgestellt.

Kosten:

Unternehmen unter 250 MA: 2.700,- Euro

Unternehmen größer 250 MA: 3.600,- Euro

Mitgliedsunternehmen des future e.V. erhalten einen Rabatt von 25%.

Statement: Qualitative Bewertung Ihres Nachhaltigkeitsberichts

Um Erstberichterstatter bei der Konformität mit anerkannten Standards zu unterstützen und Unternehmen, die schon ausführlich berichten, bei der Weiterentwicklung zu fördern, hat future e.V. ein Analyse- und Bewertungsangebot ausgearbeitet.

Wir bewerten Ihren Bericht aus Stakeholderperspektive und erstellen ein qualitatives Statement, ob er einen dem Unternehmen angemessenen Umgang mit den Herausforderungen vermittelt. Zentrale Bewertungspunkte sind die Berichterstattung über wesentliche Nachhaltigkeitsanforderungen an Ihr Unternehmen und die Offenheit des Berichts. Das Statement können Sie im Bericht abdrucken und damit seine Glaubwürdigkeit steigern.
Kosten:

Unternehmen unter 250 MA: 1.200,- Euro

Unternehmen größer 250 MA: 1.800,- Euro

Mitgliedsunternehmen des future e.V. erhalten einen Rabatt von 25%.

Ranking der Nachhaltigkeitsberichte von IÖW und dem future e.V.

Mit dem Ranking hat future e.V. in Zusammenarbeit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) seit 1993 die Entwicklung von Standards maßgeblich geprägt. Zunächst standen Umweltberichte auf der Agenda, ab 2000 wurden die Kriterien auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert. 

Derzeit bereiten wir das Ranking der Nachhaltigkeitsberichte des Jahres 2025 vor. Die Ergebnisse des letzten Rankings 2021 finden Sie hier:

www.ranking-nachhaltigkeitsberichte.de.

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